KfW erhöht ab 1. August die Förderung für energetische Modernisierung Drucken
Blog - Förderticker
Samstag, den 11. Juli 2015 um 17:00 Uhr

Zum 01.08.2015 ändert die KfW wieder ihr Förderprogramm "Energieeffizienz Sanieren", wobei sich die Konditionen nocheinmal deutlich verbessern. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Förderfähig sind nun schon Gebäude, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
  • in der Kreditvariante (Programmnummern 151 und 152):
    • Tilgungszuschuss nun auch für Einzelmaßnahmen von 7,5 % (max. 3.750 €).
    • Für eine Modernisierung vom Effizienzhaus erhöhen sich der höchst mögliche Kreditbetrag auf 100.000 € pro Wohneinheit sowie die vom erreichten Standard abhängige Höhe des Tilgungszuschusses.
    • Einen Überblick zeigt die folgende Tabelle:

      Kreditvariante
      Programmnr. 151, 152

      max. Höhe des Tilgungszuschusses

      Standard

      bis 31.07.2015

      ab 01.08.2015

      Effizienzhaus 55

      22,5 %, bis zu 16.875 € p. WE

      27,5 %, bis zu 27.500 € p. WE

      Effizienzhaus 70

      17,5 %, bis zu 13.125 € p. WE

      22,5 %, bis zu 22.500 € p. WE

      Effizienzhaus 85

      12,5 %, bis zu  9.375 € p. WE

      17,5 %, bis zu 17.500 € p. WE

      Effizienzhaus 100

      10,0 %, bis zu  7.500 € p. WE

      15,0 %, bis zu 15.000 € p. WE

      Effizienzhaus 115

      7,5 %, bis zu  5.625 € p. WE

      12,5 %, bis zu 12.500 € p. WE

      Effizienzhaus Denkmal

      7,5 %, bis zu  5.625 € p. WE

      12,5 %, bis zu 12.500 € p. WE

      Einzelmaßnahmen

      -

      7,5 %, bis zu  3.750 € p. WE

    • Der Zinssatz liegt unverändert bei 0,75% p.a., die KfW behält sich jedoch vor, Zinssatz und Tilgungszuschuss jederzeit an die aktuelle Marktentwicklung anzupassen.
    • Die aktuellen Konditionen erfahren Sie auf der Website der KfW zu den Programmen 151 und 152.
  • in der Zuschussvariante(Programmnummer 430):
    • Für die Effizienzhaus-Standards werden die förderfähigen Kosten auf 100.000 € prp Wohneinheit erhöht.
    • Auf dieser Basis wird bei den Effizienzhaus-Standards die maximale Zuschusshöhe um 5 Prozentpunkte angehoben.
    • Für Einzelmaßnahmen ergeben sich hier keine Änderungen.
    • Einen Überblick zeigt die folgende Tabelle:

      Zuschussvariante
      Programmnummer 430

      maximale Zuschusshöhe

      Standard

      bis 31.07.2015

      ab 01.08.2015

      Effizienzhaus 55

      25,0 %, bis zu 18.750 € p. WE

      30,0 %, bis zu 30.000 € p. WE

      Effizienzhaus 70

      20,0 %, bis zu 15.000 € p. WE

      25,0 %, bis zu 25.000 € p. WE

      Effizienzhaus 85

      15,0 %, bis zu 11.250 € p. WE

      20,0 %, bis zu 20.000 € p. WE

      Effizienzhaus 100

      12,5 %, bis zu   9.375 € p. WE

      17,5 %, bis zu 17.500 € p. WE

      Effizienzhaus 115

      10,0 %, bis zu  7.500 € p. WE

      15,0 %, bis zu 15.000 € p. WE

      Effizienzhaus Denkmal

      10,0 %, bis zu  7.500 € p. WE

      15,0 %, bis zu 15.000 € p. WE

      Einzelmaßnahmen

      10,0 %, bis zu  5.000 € p. WE

      10,0 %, bis zu  5.000 € p. WE

    • Die aktuellen Konditionen erfahren Sie auf der Website der KfW zun Programm 430.

Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, doch Fehler können sich immer einschleichen. Deshalb sind auch auf dieser Seite alle Angaben ohne Gewähr.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. März 2018 um 13:10 Uhr