Höhere Zuschüsse für Energieberatungen zu Wohngebäuden Drucken
Blog - Förderticker
Dienstag, den 26. Juni 2012 um 09:13 Uhr

Das Bundeswirtschaftsministerium erhöht zum 1. Juli 2012 die Zuschüsse für geförderte Energieberatungen an Wohngebäuden (Pressemitteilung). Für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus steigt der Zuschuss von bisher 300 auf 400 Euro und für ein Mehrfamilienhaus von 360 auf 500 Euro.

Zusätzlich kann weiterhin ein Zuschuss von 50 Euro für in der Beratung enthaltene Hinweise zur Stromeinsparung gezahlt werden. Auch die Erstellung von Wärmebildaufnahmen wird weiterhin mit bis zu 100 Euro bezuschusst, während Messungen der Luftdichtheit nicht mehr gefördert werden. Die Höhe der Zuschüsse darf maximal 50% der gesamten Beratungskosten betragen.

Änderungen gibt es auch bei den inhaltlichen Anforderungen an den Beratungsbericht.

Bisher war es für eine geförderte Beratung Pflicht, dass für jedes Bauteil die Einsparpotenziale anhand eines Modernisierungsvorschlages dargestellt werden musste. Auch musste in fast jeder Beratung der Einsatz von Biomasse bzw. Umgebungswärme und von Solarthermie mindestens in einer Variante abgebildet werden - Ausnahmen davon waren nur in einem definierten Rahmen (Alter des Wärmeerzeugers maximal 8 Jahre, nachweislich keine Flächen für Solarkollektoren, etc.) zulässig. Wenngleich ich die Berücksichtigung regenerativer Energieträger und auch eine systematische Untersuchung aller Einsparpotenziale für richtig halte, führten diese formalistischen Anforderungen oft zu einer Aufblähung des Beratungsberichtes mit Pflichtvarianten, die einen Vergleich der für den konkreten Fall relevanten Alternativen erschwerte.

Zukünftig muss in der Beratung ein Gesamtsanierungskonzept zu einem Effizienzhaus dargestellt und wirtschaftlich bewertet werden. Hier ist auch die Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen, wobei jedoch die Technologien nicht mehr starr vorgegeben werden. Außerdem ist eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen für eine schrittweise Annäherung an das Effizienzhausniveau vorzuschlagen. Daneben sind auch wie bisher Maßnahmen zur Minderung der konkreten Schwachstellen aufzuzeigen.

Eine Beratungsförderung kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude, für die der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde, genutzt werden. Dabei stellt der Energieberater den Antrag auf die Zuschüsse und erhält diese ausgezahlt. Der Beratungsempfänger muss sich also nicht um die Beantragung der Zuschüsse kümmern und diese auch nicht vortsrecken - es ist nur der Eigenanteil an den Berater zu zahlen. Das Programm wird vom BAFA abgewickelt, dass die Richtlinie und weitere Informationen hier veröffentlicht. Die Beratungsleistung ist deshalb auch als "BAFA-Beratung" bzw "BAFA Vor-Ort-Beratung" bekannt.

Als antragsberechtigter Berater erbringe ich Ihnen gern eine Vor-Ort-Beratung oder eine auf Ihren Bedarf abgestimmte andere Beratungsleistung.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 26. Juni 2012 um 11:31 Uhr