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KfW reduziert ab 1.9. Förderung von Einzelmaßnahmen |
Blog - Förderticker | |||
Samstag, den 14. August 2010 um 18:10 Uhr | |||
Die KfW stellt zum 31.08.2010 die Förderung von EInzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung ein. So wird das Programm 152 eingestellt, mit dem zinsvergünstigte Kredite zur Finanzierung einzelner Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards wie die Dachdämmung, die Außenwanddämmung, die Erneuerung der Heizungsanlage, etc. angeboten werden. In Programm 430, entfällt die bisherige Förderung solcher Maßnahmen durch einen Zuschuss in Höhe von 5%. Gleichzeitig wird die Förderung von Verbesserungsmaßnahmen an der Heizungsanlage (z.B. Einbau hocheffizienter Pumpen, hydraulischer Abgleich) nicht mehr im Programm 431 gefördert. Eine energetische Modernisierung wird dann nur noch gefördert, wenn dadurch ein Effizienzhausstandard erreicht wird, das Haus also maximal 15% mehr Primärenergiebedarf und maximal 30% mehr Wärmeverluste durch die Gebäudehülle aufweist als nach der EnEV für Neubauten zulässig. Für viele bestehende Gebäude ist dieser Standard ohne eine sehr aufwändige Rundum-Sanierung nicht erreichbar. Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung können ab 01.09.2010 nur noch als allgemeine Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms 141 "Wohnraum modernisieren" zu ungünstigeren Konditionen mit einem Kredit gefördert werden. Eine Förderung zu den bisherigen Konditionen ist noch möglich, wenn der Antrag bis zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt wird. Als Energieberater unterstütze ich Sie dabei gerne. Alternativen Die KfW fördert auch nach dem 01.09.2010 Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Im Programm 141 "Wohnraum modernisieren" wird ein umfangreicheres Spektrum an möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards gefördert, wozu selbstverständlich auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gehören. Der Unterschied zur Förderung nach dem beendeten Programm 152 besteht in den Konditionen. Einerseits gilt eine Höchstsumme von 100.000 € (statt 50.000 € im Programm 152). Auf der anderen Seite stehen ungünstigere Konditionen bei den Zinsen und weiteren Kreditkosten. Wenn sich Ihr Gebäude in Hamburg befindet, ist zusätzlich zur KfW-Kreditförderung eine Förderung durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) möglich. Dabei ist auch eine Kombination von WK-Zuschussförderung mit der KfW-Kreditförderung möglich. Ich berate Sie gerne bei der Erstellung und Realisierung eines auf Ihre Situation angepassten Modernisierungsplans.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Oktober 2010 um 12:18 Uhr |