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Neufassung des EEG zur Einspeisevergütung beschlossen PDF Drucken E-Mail
Blog - Energiewirtschaft und Umweltpolitik
Samstag, den 10. Juli 2010 um 09:49 Uhr

Rückwirkend zum 01.07.2010 wurde das EEG in Bezug auf die Senkung der Einspeisevergütung für photovoltaisch erzeugten Strom geändert.

Der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des EEG1 wurde nach Änderungen im Vermittlungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktion im Bundestag2,3 und vom Bundesrat4 in den jeweiligen Sitzungen am 8. und 9. Juli angenommen.

Rückwirkend wird die Vergütung für die Einspeisung von photovoltaisch erzeugtem Strom um zunächst 13% für Hausdachanlagen, 12% für Freiflächenanlagen bzw. 8% für Anlagen auf Konversionsflächen, die nach dem 30.06.2010 in Betrieb genommen wurden, gesenkt. Für Anlagen, die nach dem 30.09.2010 in Betrieb genommen werden, wird die Vergütung um weitere 3 Prozentpunkte gesenkt. Anlagen auf Ackerflächen mit Inbetriebnahme nach dem 30.06.2010 werden nicht mehr durch die Einspeisevergütung gefördert.

Die zusätzliche Absenkung der Vergütungssaätze wird mit dem außerordentlich starken Ausbau der Photovoltaik in den letzten Jahren begründet.


1Drucksache 17/1147 vom 23.03.2010 (PDF) des Deutschen Bundestags

2Bericht der Bundestagssitzungen in der 27. KW 2010

3Plenarprotokoll der Bundestagssitzung am 08.07.2010 (PDF) (S. 5631)

4Pressemitteilung 112 | 2010 vom 09.07.2010 des Bundesrates

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. November 2011 um 10:31 Uhr